Hersteller außerhalb der EU
Konzeption, Herstellung, Benennung des EC REP
- Technische Dokumentation gemäß den Anhängen II–III
- EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
- Benennung eines EC REP Bevollmächtigten vor jedem Inverkehrbringen in der EU
Konzeption, Herstellung, Benennung des EC REP
Gesetzlicher Vertreter des Herstellers in der EU
Erstes Glied in der EU — Sie sind hier
Nachgelagerte Bereitstellung auf dem EU-Markt
Gesundheitseinrichtung, Fachpersonal, Patient
Artikel 2(33) des MDR definiert den Importeur als jede in der EU niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein aus einem Drittland stammendes Produkt auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt. Das Kriterium ist einfach: Wenn Sie ein Medizinprodukt bei einem außerhalb der EU niedergelassenen Hersteller kaufen und auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, sind Sie Importeur. Sie können diese Rolle mit der des Händlers kombinieren, wenn Sie anschließend an andere EU-Wirtschaftsakteure weiterverkaufen.
| Pflicht | Referenz | Detail |
|---|---|---|
| Überprüfung des Herstellers und des Bevollmächtigten | Art. 13 §2 | Vor dem Inverkehrbringen: überprüfen, dass die CE-Kennzeichnung angebracht ist, dass die EU-Konformitätserklärung vorliegt, dass der Hersteller identifiziert ist, dass ein Bevollmächtigter (EC REP) gemäß Artikel 11 benannt wurde, dass die UDI zugewiesen ist und dass Kennzeichnung sowie Gebrauchsanweisung konform sind. |
| Anbringen der Kontaktdaten des Importeurs | Art. 13 §3 | Auf dem Produkt, seiner Verpackung oder einem Begleitdokument angeben: Name des Importeurs, eingetragene Handelsbezeichnung sowie Anschrift des Geschäftssitzes, unter der er erreichbar ist. |
| Lager- und Transportbedingungen | Art. 13 §5 | Sicherstellen, dass die Lager- und Transportbedingungen die Konformität nicht beeinträchtigen. Dokumentation erforderlich. |
| Register über Beschwerden, nicht konforme Produkte und Rückrufe | Art. 13 §6 | Führung eines Registers. Information des Herstellers und des Bevollmächtigten über eingegangene Beschwerden. Verpflichtende Weiterleitung der relevanten Informationen. |
| Registrierung in EUDAMED | Art. 31 | Registrierung des Importeurs in EUDAMED, Erhalt einer SRN (Single Registration Number). |
| Zusammenarbeit mit den Behörden | Art. 13 §10 | Bereitstellung der EU-Konformitätserklärung auf Anfrage, Zusammenarbeit bei Korrekturmaßnahmen und Marktüberwachungsmaßnahmen. |
| Vorgehen bei Nichtkonformität | Art. 13 §7 | Wenn der Importeur der Auffassung ist, dass ein Medizinprodukt nicht konform ist: das Produkt nicht in Verkehr bringen, den Hersteller und den Bevollmächtigten informieren sowie bei schwerwiegendem Risiko die zuständige Behörde unterrichten. |
Artikel 16 des MDR ist eine häufige Falle. Bestimmte Vorgänge, die Sie für harmlos halten, lassen Sie rechtlich vom Status des Importeurs zu dem des Herstellers wechseln — mit sämtlichen daraus resultierenden Pflichten.
Drei konkrete Fälle, die Artikel 16 auslösen
Umverpackung
Sie öffnen die Primärverpackung, verpacken um, fassen mehrere Medizinprodukte zu einem Kit zusammen oder verändern die kommerzielle Aufmachung des Produkts, so wie es vom Hersteller in Verkehr gebracht wurde.
Übersetzung der Gebrauchsanweisung oder der Kennzeichnung
Sie übersetzen die Gebrauchsanweisung oder die Kennzeichnung selbst ins Deutsche (oder in eine andere EU-Sprache), ohne dass diese Übersetzung vom Hersteller bereitgestellt und validiert wird. Eine in Eigenregie erstellte Übersetzung macht Sie in Ihrer Eigenschaft als Hersteller haftbar.
Zweckänderung oder Modifikation
Sie ändern die Zweckbestimmung des Medizinprodukts, kombinieren es mit einem anderen Produkt zu einem System oder nehmen eine Modifikation vor, die die Konformität mit den Anforderungen des MDR beeinträchtigen kann.
Unmittelbare Folgen
Vollständiges Audit Ihrer Konformität mit Artikel 13: Überprüfung der Herstellerdokumentation, EC REP, Kennzeichnung, EUDAMED, Rückverfolgbarkeit, Register.
Aufbau des Qualifizierungsprozesses für Hersteller aus Drittländern: dokumentarische Checkliste, Überprüfung des Bevollmächtigten, Lieferantenaudit bei kritischen Fällen.
Registrierung des Importeurs in EUDAMED, Erhalt der SRN, jährliche Aktualisierung, Bearbeitung der Meldungen.
Vorbereitung auf Audits der ANSM oder anderer EU-Behörden. Dokumentenprüfung, Simulation, Schulung der Teams.
Die erste Einordnung ist kostenlos. Schildern Sie uns Ihre Situation, und wir bestätigen innerhalb von 48 Stunden, ob ein Auftrag sinnvoll ist.
Kontaktieren Sie uns →Siehe auch: Beratung und Begleitung · Händler · Bevollmächtigter (EC REP) · Hersteller