Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance – PMS) ist das vom Hersteller eingerichtete System, um proaktiv Daten zu bereits in Verkehr gebrachten Produkten zu erfassen, aufzuzeichnen und auszuwerten. Geregelt durch die Artikel 83 bis 86 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), dient sie dazu, die Sicherheit, Leistung und das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Produkts während seines gesamten Lebenszyklus kontinuierlich zu bestätigen.
Der Hersteller muss einen PMS-Plan erstellen, der der Risikoklasse angemessen und auf die Produktart abgestimmt ist. Dieser Plan beschreibt insbesondere die Methoden zur Datenerfassung: Vigilanz, Reklamationen, Trends, wissenschaftliche Literatur, Anwenderrückmeldungen, klinische Daten nach dem Inverkehrbringen usw.
Der PSUR (Periodic Safety Update Report) stellt eines der wichtigsten Ergebnisse der PMS dar:
- für Produkte der Klasse IIb und III muss er mindestens einmal jährlich aktualisiert werden;
- für Produkte der Klasse IIa muss er mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden;
- für Produkte der Klasse I ist ein PMS-Bericht erforderlich, jedoch nicht im PSUR-Format.
Das PMCF (Post-Market Clinical Follow-up) stellt die klinische Komponente der PMS dar, wenn eine klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen erforderlich ist, um die klinische Leistung und Sicherheit des Produkts unter realen Anwendungsbedingungen zu bestätigen.
Diese Pflichten gelten ab dem Inverkehrbringen des Produkts und müssen während des gesamten Vermarktungszeitraums aufrechterhalten werden.